Nach dem schaurigen Amoklauf in Winnenden und Wendlingen rückt das Waffenrecht in Deutschland wieder in den Fokus von Medien und Politik.

Einen interessanten Bericht zur praktischen Lage kann man einem Artikel auf sueddeutsche.de entnehmen. Ich möchte mich dem anschließen und meine, dass es nur für ganz wenige Fälle die Erlaubnis gegen soll, Waffen und insbesondere Feuerwaffen bei sich zu tragen oder privat aufzubewahren.

Warum? Eigentlich ist mir jede Einschränkung der Handlungsfreiheit ein Dorn im Auge. Nun sind allerdings Waffen tatsächlich Gegenstände, die schlicht zur Einschränkung der Freiheit bzw. zum Verletzen oder Töten entwickelt wurden — also per se die Verkörperung der Einschränkung von Freiheit. Das ist eben anders als beim hypothetischen terroristischen Bombenleger, der seine Bombe mittels freiem Wissen und an sich anders intendierter Zutaten baut.

Nun aber zum eigentlichen Thema, bzw. aus meiner Sicht zum Skandal weil offenen Bruch in der Politik.

Im oben genannten Artikel, wird Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innenausschuss im Bundestag (SPD) wie folgt zitiert:

„Der Amoklauf von Winnenden geschah, weil der Täter die Waffe aufgrund eines klaren Verstoßes gegen geltendes Recht an sich nehmen konnte: Sein Vater hatte sie nicht weggeschlossen. Es hat keine zwingende Logik, Gesetze zu verschärfen, weil gegen sie verstoßen wurde.“ Dann könne man ja auch „das Fliegen verbieten, wenn ein Flugzeug abgestürzt ist“.

Und weiter warnt er davor, die

„sehr hohe Mehrheit der legalen Waffenbesitzer, die sich korrekt verhält, unter Generalverdacht zu stellen. Das wäre unangemessen und unfair“.

Klare Worte.

Allerdings stimmte genau dieser Sebastian Edathy auch für die Vorratsdatenspeicherung, einer Maßnahme die alle Telekommunikationsteilnehmer unter Generalverdacht stellt. Aha.

Es scheint also, dass die Freiheit beim Besitz von Waffen wichtiger ist also die Telekommunikationsfreiheit, die als Teil der Meinungsfreiheit zu den Menschenrechten gehört.

So klar geht es also in der Politik also zu.