Franz Josef Jung muss zurücktreten

Montag, 17. September 2007 | Autor: Valentin Funk

Wenn ein Minister in einem Rechtsstaat sich vorsätzlich von dessen Regeln distanziert, ist er rechtlich wie politisch nicht mehr tragbar.

Als Bundesminister hat Franz Josef Jung einen Eid auf das Grundgesetz geleistet. Als Bundesminister ist er als Behörde Teil der Verwaltung und diese darf ausdrücklich nur per Gesetz ermächtigt handeln. Liegt ein solches nicht vor, handelt die Behörde rechtswidrig.

Wenn er also ankündigt, auch ohne rechtliche Grundlage zu handeln, ist er ein Risiko für die Gesellschaft. Ein Staat, der sich nicht mehr innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt, ist eine Gefahr für den Bürger. Und wenn gerade der Verteidigungsminister offen bekennt, nicht verfassungsgemäß zu handeln, kann einem schon mulmig werden.

Seine „Ermächtigung“ aus dem sogenannten übergesetzlichen Notstand herzuleiten schlägt fehl. Dieser soll tatsächliche Fälle eines rechtswidrigen Handelns rechtlich „retten“, die in der Rechtsordnung nicht bedacht wurden oder bedacht werden konnten; so z. B. auch, wenn der Untergang der Rechtsordnung selbst droht. Dass sind aber sehr, sehr drastische Szenarien, von in meinen Augen auch der 11. September noch sehr weit entfernt war.

Da Franz Joseph Jung jetzt schon so ein Handeln plant, ist diese Rechtfertigung noch mehr fragwürdig, denn es soll ja eben eine unplanbare Situation rechtlich „gelöst“ werden. Außerdem ist er „Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt“ und kann Befehle erteilen. Damit wäre seine Rechtfertigung zunächst nur auf sein Handeln, also das Erteilen des Befehls, beschränkt. Mittelbar vielleicht noch weiter, aber nur mit großem Bedenken, denn ein rechtswidriger Befehl darf von einem deutschen Soldaten oder einer deutschen Soldatin gar nicht ausgeführt werden.

In meinen Augen könnte sich auf diese Weise höchstens ein Pilot eines Abfangjägers, der aus eigener Entscheidung – wahrscheinlich gegen Befehle seiner Vorgesetzten – und in einer persönlichen Zwangssituation, also als Privatmann respektive -frau, ein entführtes Passagierflugzeug abschießt, tatsächlich in irgendeiner Form gerechtfertigt oder auch entschuldigt sein.

PS: Zum Thema, etwas in eigener Sache: In GreifRecht Nr. 2, Oktober 2006, S. 82 ff. schreibt Christof Gramm, Referatsleiter im Bundesministerium der Verteidigung unter dem Titel „Ein tragischer Held als letzter Ausweg?“ zu diesem Fragenkomplex.

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Kein guter Tag für die Verbesserung von Software

Mittwoch, 15. August 2007 | Autor: Valentin Funk

Die Meldung, dass Stefan Esser die Proofs of Concept einiger Sicherheitslücken von PHP von seiner Seite „Month of PHP Bugs“ genommen hat (Meldung auf heise.de), erzeugt bei mir großes Unbehagen. Hintergrund ist der seit 11. August gültige § 202 c – der sogenannte Hackerparagraph – des deutschen Strafgesetzbuchs (Verlinkt auf dejure.org; die bundeseigene Seite mit den Gesetzestexten ist noch nicht auf dem aktuellen Stand!).

Es ist für die Verbesserung von Software, und für eine offene – und freie Softwareentwicklung überhaupt – sehr bedauerlich, wenn Initiativen wie MoPB durch eine eigenartig motivierte Gesetzgebung, auch indirekt, behindert oder gar verhindert werden.

Zum Hintergrund: Es besteht eine Kontroverse darüber, ob durch den weit gefassten Wortlaut der Norm auch „harmlose“ Software bzw. gut gemeinte Anleitungen kriminalisiert werden könnten. Der Bundestag meint, dies sei nicht der Fall und nimmt diese, seine eigene Aussage als Konkretisierung des Tatbestands. Unter Juristen ist das auf alle Fälle sehr strittig. Leider wird nun irgendjemand in irgendeinem Prozess mehr Klarheit herbeiführen müssen. Diese Praxis schadet dem Recht an sich.

Als Quelle und allgemein zum Thema, mit vielen weiteren Links: Verschärfte Hackerparagraphen treten in Kraft, http://www.heise.de/security/news/meldung/94190.

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GreifRecht — Heft 2 ist fertig

Freitag, 13. Oktober 2006 | Autor: Valentin Funk

Es ist geschafft: Heft 2 unserer studentischen Fachtzeitschrift für Rechtswissenschaft – GreifRecht – ist gestern inhaltlich fertig geworden und heute auch bei der Druckerrei durch das Preflight gekommen. Leider gab es dort noch technische Probleme mit dem PDF-Import, was besonders deshalb ärgerlich ist, da wir der Druckerrei schon am Mittwoch Vorabdatei geschickt haben mit der sie testen sollten…

Daher verschiebt sich die Auslieferung auf Donnerstag, den 19. Oktober 2006.

Inhaltsübersicht:

  • Rudolf Mellinghoff – Föderalismus: Rechtsprechung und Reform
  • Christof Gramm – Ein tragischer Held als letzter Ausweg? Verfassungsrechtliche Grenzen des Streitkräfteeinsatzes im Innern
  • Manuel Ladiges – Gehorsamsverweigerung und Gewissensfreiheit
  • Simon Sieweke – Das Ende der Hochschulautonomie? Rechtsfolgen des dritten Änderungsgesetzes zum Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern
  • Sven Fischerauer – Die Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung (Teil 2)
  • Hagen Schäfer – Eintragungs-, Grundeigentums- und Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Nils Thormählen – Täter-Opfer-Ausgleich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung in der Praxis
  • Michael Rodi – „Emissions Trading“ – Greifswalder Ein- und Ausblicke.
    Tagungsbericht der 3. Greifswalder Summer Academy „Energy and the Environment”
  • Marc Lehr – Buchbesprechung: Matthias Knauff, Der Gewährleistungsstaat: Reform der Daseinsvorsorge.
  • Ronald Brettner – Klausur im Zivilrecht – Caesars Sturz
  • GreifRecht Aktuell – Aktuelles aus Rechtsprechung und Wissenschaft. Jetzt auf 5-ein-Halb Seiten!

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Wieder hier!

Freitag, 20. Januar 2006 | Autor: Valentin Funk

Frohes Neues!

Auch wenn das Jahr schon einige Tage alt ist, genauer gesagt schon 20, so ist es noch neu, denn ich kam bisher noch nicht zu einem Eintrag. Auch dieser wird kurz bleiben.

„Wieder hier“ meint jedenfalls, dass ich mich wieder mal um diese Gedanken-Sammlung kümmern kann. Außerdem bin ich inzwischen wieder im Norden. Und zuletzt bin ich wieder hier bei der Sache, nachdem ich die letzten Tage mich sehr intensiv um die neue juristische Fachzeitschrift „GreifRecht“ gekümmert habe. Diese ist nun endlich bei der Druckerei und wird ab Montag erhältlich sein. Gerne kann man sich an mich wenden, um ein Exemplar zu erstehen. Es kostet 5 Euro, ist 84 Seiten stark und voller interessanter juristischer Beiträge (Aufsätze, Kurzbeitäge, eine Hausarbeit und eine aktuelle Rechtsprechungs- und Aufsatzübersicht).

Titelblatt GreifRecht Heft 1

So denn, es mach Spaß an einer Zeitschrift zu arbeiten. Vielleicht bleibt’s nicht die erste…

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GreifRecht macht Arbeit

Samstag, 19. November 2005 | Autor: Valentin Funk

Heute ist Freitag, Freitag ist derzeit GreifRecht-Tag. Mit einigen Kommilitonen arbeiten wir an einer neuen rechtswissenschaftlichen Zeitschrift deren Eigenart ist, dass sie von und für Studierende gemacht wird.

Mit Johannes B. arbeite ich an Layout und Satz. Bei unserer zweiten Arbeitssitzung mussten wir leider unseren Plan verwerfen, die Zeitung komplett in LaTeX zu setzen. Die Einarbeitung bräuchte doch zu lange, als dass wir bis zur anstehenden 1. Ausgabe befriedigende Ergebnisse erzielen würden. Daher wird sie jetzt doch in InDesign entstehen. Für die Zukunft ist LaTeX noch eine Option auf die Schnelle aber leider keine.

Außerdem habe ich mit Dominik Richers das Layout eines ersten Folders zur Akquisition von Anzeigekunden überarbeitet. Aus einem Anfangs doch sehr einfach ausschauenden 1/3-A4-Folder ist nun eine einigermaßen interessante Variante geworden. Viel Erfolg unserem Fundraiser und Werbebeauftragten!

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